AGB´s Sascha Linz Tattoo
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. VERTRAGSGEGENSTAND
(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattootermin im Tattoostudio Sascha Linz Art & Tattooing mit allen beinhaltenden Leistungen (die Vorbesprechung, der E-Mail Verkehr, samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: die Vorbesprechung (Beratungstermin), Korrespondenz mit der Kundschaft , Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), der entsprechenden Tätowierung(en),einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin). (2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die § 631 ff. BGB Anwendung.
2. VORAUSSETZUNGEN
(1)Die Kundschaft ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber Sascha Linz Art & Tattooing unverzüglich anzuzeigen und als Auftraggeber:in bestätigt man mit Vertragsschluss, dass man alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt: (1) Die Kundschaft muss zum Tattootermin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder die Kundin sich in Stillzeit befinden.
(2) Es dürfen 48h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein, Betäubungsmittel, etc.).
(3) Folgende Erkrankungen dürfen nicht beim Kunden diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: : Bluter(überdurchschnittliche Gerinnungsstörung), Hebatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, akute Infektionen, Grippe, oder sog. wildem Fleisch(Sarkidose/Keloidbildung)
Die Kundschaft ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.
(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass Kund:innen sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn die Kundschaft sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Kundschaft hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Wird diese unterlassen oder ist man rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Auftraggebers vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die Kundschaft aufgrund von Umständen, die er/sie zu vertreten hat.
3. VERGÜTUNG
Die Vergütung für den Tattootermin findet in zwei Schritten statt: 1. Anzahlung bei Terminbuchung für eine Beratung 2. Zahlung des verbleibenden Restgesamtbetrags für die Tatöwierung. Die Einzelheiten ergeben sich im Folgenden aus dieser Ziffer 3.
(1) Die Höhe des finalen Preises richtet sich nach der Dauer der Tätowierarbeit. Es wird pro Stunde abgerechnet. Pro angefangener Stunde wird auf die halbe Stunde aufgerundet. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
(2) Nach Auftragserteilung an Sascha Linz Art & Tattooing ist eine Anzahlung an Sascha Linz Art & Tattooing zu zahlen.
(3) Nach dem Beratungstermin und der Schätzung des finalen Preises für die Auftragsarbeit, wird eine Anzahlung für den Tattootermin Vergütung zur Zahlung fällig. Die Frist zur Zahlung der Anzahlung beträgt 5 Werktage. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug an den Künstler in bar zu leisten.
(4) Ist die Anzahlung nach 5 Tagen der Aufforderung nicht auf eines der Konten des Auftragnehmers eingegangen oder bar geleistet worden, wird eine Zahlungserninnerung folgen. Reagiert der Kunde nicht auf diese und kommt der Aufforderung in insg. einer verstrichenen Woche nicht nach, steht es dem entsprechenden Tätowierer frei, den Termin zu stornieren. Die Anzahlung die vom Auftraggeber für den Beratungstermin geleistet wurde, wird dann zur Vergütung des Beratungstermins einbehalten.
(5) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens Sascha Linz Art & Tattooing lediglich grobe Einschätzungen genannt werden. Bei größeren Projekten, deren Erstellung voraussichtlich eine Sitzung übersteigen wird, nennt Sascha Linz Art & Tattooing stets nur einen maximalen Tagespreis pro Sitzung, niemals einen Gesamtpreis.
(6) Generell sind Kostenvoranschläge nur gültig, wenn sie von den ausführenden Künstlern persönlich gegeben werden.
4. TERMINE UND FRISTEN
(1) Der Ausführungstermin ist in der Terminkarte festgehalten.
(2) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis drei Tage vor dem Terminbeginn bei der jeweiligen Künstlerin eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Tattootermin selbst besprochen und angepasst werden.
(3) Wird ein Termin in weniger als fünf Werktagen vor dem Termin storniert, behält Sascha Linz Art & Tattooing als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlungsgebühr endgültig ein(d.h. Gesamtanzahlung nach erfolgter Besprechung, vgl. Ziffer 3).Wird binnen 14 Tagen keine neue Anzahlung geleistet, verfällt der Anspruch auf Reservierung folgender Termine.
(4) Wird der Beratungstermin wahrgenommen, aber der Tattootermin vor dem Zeitraum von (3) storniert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung für den Beratungstermin.
(5) Terminverlegungen (per E-Mail) sind bis zu 5 Werktage vor dem Termin möglich. Bei Absage des Termins unter 5 Werktagen oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Zusätzlich werden 50% Des Tagessatzes der bei 6h liegt in Rechnung gestellt. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Termin.
(6) Im Falle einer Terminabsage durch den/die Kunden:innen aufgrund von Umständen, die er/sie nicht zu vertreten (schwere Krankheit nachgewiesen mit amtsärztlichem Attest, höhere Gewalt) hat, hat dieser/e Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die Auftragbeber:innen zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufindxen hat.
5. ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ TÄTOWIERUNG
(1) Die Vorlagen für die Tätowierung wird auf der Grundlage des vorstelligen Beratungstermins erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage beim Künstler und/ oder Sascha Linz Art & Tattooing.
(2) Es ist möglich bis zu 3 Tage vor dem Tattootermin Änderungswünsche und Ideen dem Tätowierer gegenüber via E-Mail zukommen zu lassen.
(3) Die Vorlage wird i.d.R. am Tag des Tattootermins der Kundschaft gegenüber präsentiert und besprochen. In diesem Rahmen sind dann noch Anpassungen in Größe und Form möglich.
(4) Nur bei schriftlicher vorheriger Zustimmung mit der entsprechenden Künstler:in ist es möglich, die Vorlage vorab zu erhalten. Der Kund:in ist es strengstens untersagt, diese Zeichnung an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig zu nutzen statt zur bloßen Ansicht dieser.
Zuwieserhandlungen werden als Diebstahl zur sofortigen Anzeige gebracht und ein Schadensersatz in Rechnung gestellt.
(5) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat die Kund:in kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit die Kund:in diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.
(6) Die Kund:in gewährt der Tätowiere:in ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt.
Zudem Verpflichtet sich die Kund:in einer Fotografie der frisch gestochenen als auch der verheilten Arbeit zuzustimmen.
6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)
(1) Auftraggeber:innen hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird(trotz entsprechender Pflege), muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgendes 24 Monaten erfolgen.
(2) Das ist möglich, wenn der Auftraggeber sich in einem angemessenen Zeitraum von 12 Monaten bei dem betreffenden Künstler meldet. Dies sollte über E-Mail mit dem Betreff Nachstechen erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, sollte Bestandteil dieser E-Mail sein.
(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 6-8 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.
(4) Für den Termin des Nachstechen wird eine Kaution von mindestens 50 Euro erhoben. Diese kann nach oben hin variieren und ist vom Umfang des Nachstechens abhängig. Meldet sich die Kundschaft in dem von (2) definierten Zeitraum, wird die Kaution den Betrag von 50 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.
(5) Meldet sich der/die Auftraggeber:in nach der verstrichenen Frist von 12 Monaten, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet. Meldet sich der/die Auftraggeber:in nach der verstrichenen Frist wird der übliche Stundensatz berechnet, da es sich bei der Haut um ein Organ handelt, das sich und damit auch die geleistete Arbeit verändert, sodass nicht ersichtlich ist welche und ob Mängel vorhanden waren.
7. Gewährleistung Der/die Auftragnehmer:in haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der/die Auftraggeber:in hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zwei Mal fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
8. HAFTUNG
Der/die Auftragnehmer:in haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Des Weiteren weist Sascha Linz Art & Tattooing darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von dem Tätowierer herbeigefügt.
9.WIEDEREUFSRECHT
§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) 1Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. 2Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. 3Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. 4Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. 5Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) 1Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. 2Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(3) 1Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. 2Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. 3Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. 4Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
9. KÜNDIGUNG
Macht der/die Auftraggeber:innen von seinem/ihrem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann der Auftragnehmer als pauschale Vergütung 5% Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Wurde die Zeichnung für das Tattoo bereits angefertigt, sind bis zu 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
10. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
(1) Der/die Auftraggeber:innen kann gegenüber den Forderungen des/der Auftragnehmers:innen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der/die Auftraggeber:innen darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
11. INFORMATIONSPFLICHT GEMÄSS § 36 VSBG
Der/die Auftragnehmer:innen beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.